Fragen zum Wein

Amtliche Prüfungsnummer (A.P.NR.)

Jeder deutsche Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und Qualitätsweine mit Prädikat muß eine amtliche Prüfungsnummer tragen. Geprüft werden sogenannte Vorbedingungen wie Farbton, Klarheit, Sortentypigkeit usw., bewertet wird mit dem sogenannten 5-Punkte-System Geruch, Geschmack und Harmonie eines Weines. Die A.P.NR. (z.B. 549/15/01) setzt sich zusammen aus der Betriebsnummer (549), Reihenfolge der Abfüllung eines Jahres (15) und Jahr der Prüfung / Abfüllung (01).